Der Lieferant ist ermächtigt, Änderungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen, muss diese aber dem Besteller mitteilen.
Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen ausgehändigt hat. Die empfangene Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der anderen Vertragspartei ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen, vervielfältigen, oder ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind.
Wird in der Erteilung des Auftrages oder Werkvertrages auf SIA 118 oder andere Normwerke der SIA verwiesen, gelten diese insoweit, als sich nicht aus diesen Vertragsbedingungen Abweichungen ergeben.
Serviceleistungen, Beratungen und Expertisen werden nach Zeit und Aufwand abgerechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Der Lieferant behält sich beim Verzug des Bestellers das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, und bei Bedarf den Rechtsweg zu beschreiten. Zudem kann der Lieferant bei Zahlungsverzug des Bestellers das Kundenkonto für Lieferungen gegen Rechnung sperren und nur noch gegen Vorauskasse leisten.
Der Lieferant bleibt Eigentümer seiner gesamten, allenfalls schon montierten Lieferungen, bis er die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums des Lieferanten erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er den Lieferanten mit Abschluss des Vertrages zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts im öffentlichen Register.
Wasserpflanzen können an Werktagen mit Ausnahme Freitag versendet werden.
Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werkhof vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert.
Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller.
Bestellte Wasserpflanzen einer bestimmten Sorte können durch ähnliche, gleichwertige Pflanzen ersetzt werden, es sei denn, der Besteller verbietet einen Ersatz.
Ausschluss weiterer Haftungen des Lieferanten
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Es bestehen keine Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Aufwendungen für Garantie-auswechslungen, Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten. Im Übrigen gilt dieser Haftungsausschluss nicht, soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.
Der Besteller trägt die Verantwortung für die ordnungsgemässe Bewertung, Aufbewahrung, Lagerung, Abgabe und Information der End-kunden betreffend sämtliche beim Lieferanten bezogenen Produkte, insbesondere die Einhaltung der Pflichten gemäss Chemikaliengesetzgebung. Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Bestellers oder seiner Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird der Lieferant vom Geschädigten aus diesem Grund in Anspruch genommen oder wird dem Lieferanten aufgrund einer Verletzung dieser Bestimmungen durch den Besteller eine Busse auferlegt, steht dem Lieferanten ein Rückgriffsrecht auf den Besteller zu.
Der Lieferant ist ermächtigt, auf zurückgesandte, nicht mehr einwandfreie Ware einen Abzug vorzunehmen oder diese auf Kosten des Bestellers wieder zu retournieren.